HINWEISGEBERSCHUTZ / Ombudsstelle im Bistum Münster
 
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im
Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer
beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für
die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur
Verfügung.
 
Mögliche Hinweise können sein: Historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung
und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre,
unangemessene Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder
Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.
 
Von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen, die mit ihrem Anliegen, ihren Sorgen
und Nöten Hilfe vom Bistum Münster erwarten, können sich an eine unserer hierfür
benannten Ansprechpersonen wenden.
 
Bei der Ombudsstelle finden Sie einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit
besteht, vertraulichen und, wenn gewünscht, anonymen Kontakt herzustellen, um
Hinweise zu möglichen Verstößen zu geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem
Einverständnis oder in besonderen Ausnahmen (§§ 8 und 9 HinSchG) offenbart
werden. Für den Empfang der Hinweise sind verschiedenste Kommunikationskanäle
eingerichtet, die die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen.
 
Brief: Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster
E-Mail: ombudsstelle@bistum-muenster.de
Telefon: 0251 495-6644

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